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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit der Fa. multitrailer.de GmbH und werden Vertragsbestandteile, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn multitrailer die Abweichungen schriftlich bestätigt hat. 

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. 

Preisstellung 

Preislisten und sonstige allgemeine Preisangaben sind freibleibend. An unser ausdrückliches Angebot, einschließlich der Preise, halten wir uns vier Wochen ab Datum der Angebotsabgabe und bei einer Auslieferung bis maximal 4 Monate nach Bestellung gebunden.

Andernfalls behalten wir uns Preisanpassungen vor. Die angegebenen Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Beschaffenheit und Ausführung sowie Gewichtabweichungen vom ursprünglichen kalkulatorischen Gewicht sind kein Grund zur Beanstandung oder Anspruch auf Kürzung der Rechnung. Alle Preise sind Nettopreise ab Werk Steinheim zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe. 

Lieferungs- & Fertigungstermin 

Die Liefer- oder Fertigungsfrist beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem unser Vertragspartner mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige Bauteile mehr als 12 Monate vor dem Auslieferungsdatum gefertigt wurden. 

Bei Abholung geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Abholung an den Käufer über. Versandweg und -mittel erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers/Fertigung, auf unseren Vertragspartner über. Wir übernehmen keine Haftung für Transportschäden oder Transport-Verzögerung. Bei Transportschäden muss vor Abnahme des Gutes der Schaden durch den Frachtführer bestätigt werden. 

Die zu erbringende Leistung innerhalb der angegebenen Frist, in zumutbarem Umfang ist in Teillieferungen auszuführen. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.
Im Sonderbau gefertigte Waren und für den Kunden georderte Geräte oder Bauteile müssen innerhalb von 2 Wochen abgenommen werden. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, wird der gesamte Preis zur Zahlung fällig.

 

Lieferverzug 

Liefer- oder Fertigungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhalten infolge höherer Gewalt, die eine fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Schadensersatzforderung. Teilsendungen sind erlaubt; sie sind im Rahmen der vereinbarten Bedingungen sofort zahlbar. 

Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit unseren Vertragspartner, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung unserer Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. 

Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. 

Gewährleistung und Garantie 

Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Verkaufsgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe.
Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). 

Alle Mängel und Nachbesserungen, insbesondere beim Verkaufsfahrzeuge und Stände- Sonderbau, werden in unserer Fertigung in Steinheim behoben. Der Kunde muss dazu das Fahrzeug oder die Geräte kostenfrei nach Steinheim verbringen. Weitere Ansprüche bestehen nicht; weiterer Schadensersatz oder Verdienstausfälle sind ausdrücklich ausgeschlossen. Etwaige weitergehende Gewährleistungs- oder Garantieerklärungen unserer Zulieferer geben wir ohne eigene Verpflichtung an unseren Vertragspartner weiter. 

Alle technischen Daten beruhen auf den Angaben des jeweiligen Herstellers.
Mit baulichen Eingriffen und oder Änderungen, die der Kunde nachträglich am Verkaufs- fahrzeug und Stände – insbesondere am Chassis, Aufbau und Gas- oder Strominstallation vornimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt, erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung. 

 

Handhabung und Bedienung 

Im Übrigen haften wir vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen nicht für Schäden, die aus einer fahrlässig verursachten, unerlaubten Handlung beruhen. 

Mit der Übergabe des Verkaufsfahrzeugs erhält der Käufer eine Betriebsanleitung und bei Fahrzeugen mit einer Gasanlage eine Gas-Verwendungsanleitung. Diese sind Bestandteil dieser AGB. Nur eine sachgerechte Bedienung und Wartung des Fahrzeugs sind Vorausetzung für einen Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Eine Nichtbeachtung kann zu Gefährdungen bzw. Erlöschen der Garantieansprüche führen.

 

Mängelrügen 

Beanstandungen von Waren müssen vom Käufer innerhalb einer Woche nach deren Erhalt schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden keine Beanstandungen mehr entgegengenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Insbesondere bei Zustellern und Speditionen muss die Sendung vor der Annahme auf seine äußerliche Unversehrtheit überprüft werden. Wenn es beschädigt ist, muss, im Beisein des Zustellers, der Inhalt auf Bruch überprüft und von ihm bestätigt werden. 

Wird die Mängelrüge anerkannt, so haben wir die Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben durch uns ist ausgeschlossen. Bei Sonderbau von Fahrzeugen, Anhänger und Ständen sind Abweichungen und Toleranzen bis zu 5% von der Skizzen-Bemaßung möglich und sind als Beanstandungsgrund untauglich. 

Important for foreign clients! 

Please make sure that the trailer is build conform to your national road traffic regulations. We can not give any guaranties for this, because we do not know your national technical regulations. 

Gebrauchte Waren und Ausstellungsobjekte 

Technische Daten, Zustand, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Die Beschreibungen basieren auf den Angaben der Hersteller oder bei Kommissionsware auf den Angaben der Eigentümer. Fehler und Irrtum vorbehalten. Der Käufer hat einen äußerlich erkennbaren und nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Schaden spätestens bei der Ablieferung / Abholung der Ware, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung/Abholung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. 

Bei gebrauchten Waren, Ausstelllungs- und Messeobjekten stellen gebrauchstypische Abnutzungen keine Mängel dar. Bei Messe- und Ausstellungsfahrzeugen sowie -anhängern kann das Herstellungsdatum länger als 12 Monate zurückliegen bzw. der Kilometerstand höher als bei einem Neufahrzeug sein. 

Urheberrechte 

Von multitrailer gefertigte Kundenfahrzeuge bilden wir zu Werbezwecken auf unserer Website ab. Gleiches gilt für zugesendete Fotos von Kunden und ihren Verkaufsfahrzeugen und Ständen im Einsatz, Webseiten des Kunden werden gleichwohl verlinkt. Bei zugesandten Fotos gehen wir davon aus, dass der Kunde die Veröffentlichung in unserem Internetauftritt zustimmt. Bitte teilen Sie uns ausdrücklich mit, wenn Sie einer Publikation nicht zustimmen. Wir werden entsprechende Fotos sofort entfernen! 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst allen Nebenleistungen Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sichert der verlängerte Eigentumsvorbehalt sämtliche Forderungen aus den Geschäftsverbindungen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Gefährdung unserer Ansprüche ist unser Vertragspartner auch verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte und die Abtretung der Ansprüche aus einem Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte den Dritten darauf hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an uns zu veranlassen. 

Sonderbau-Fertigungsaufträge sind verbindlich und unterliegen nicht dem Rückgaberecht. Bei Nichtabnahme wird (neben der Nachfolgenden Aufwandsentschädigung) eine Entschädigung für die bis zum Zeitpunkt der Fertigung entstandenen Kosten fällig. Tritt der Kunde während der Fertigungsphase von georderten Sonderbauten (Verkaufsfahrzeuge und Stände usw.) vom Auftrag zurück oder nimmt das Produkt nicht ab, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von mindestens 15% des Netto-Auftragswertes. 

Bei Abnahmeverzug von mehr als 5 Wochen nach Fertigstellung eines Sonderbaus, können wir vom Vertrag zurücktreten, das georderte Produkt anderweitig veräußern und dem Auftraggeber die Aufwandsentschädigung von mindestens 15% des Netto- Auftragswertes in Rechnung stellen. 

Zahlungen 

Da in unserer Preiskalkulation Rabatte und Skonti bereits berücksichtigt sind, dürfen bei der Zahlung keine weiteren Abzüge getätigt werden. Nach Vertragsschluss ist im Sonderbau eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswerts fällig.
Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens € 500,00 für mehr als einen Monat in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. 

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder eines von uns geschlossenen Individualvertrages rechtsunwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Steinheim. multitrailer.de GmbH 2024 Siemensstr. 9 D - 32 839 Steinheim 

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